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   BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52   

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https://dejure.org/1953,2766
BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52 (https://dejure.org/1953,2766)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 3 StR 807/52 (https://dejure.org/1953,2766)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - 3 StR 807/52 (https://dejure.org/1953,2766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf Rathaus und Kirche sowie wegen Kontaktaufnahme mit einem amerikanischen Truppenkommando zur kampflosen Übergabe der Stadt. Erschiessung einer Frau, die gedroht hatte, verwundete Soldaten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52
    Wie auch die Beschwerdeführerin nicht beanstandet, handelte der Angeklagte bei der von ihm ausgeführten Tötung der Frau U. nur als Gehilfe des Haupttäters Sch. Der Angeklagte könnte wegen Beihilfe zum Mord nur bestraft werden, wenn die Tat des Sch. die Merkmale des § 211 StGB erfüllte und der Angeklagte ausreichende Vorstellungen über diejenigen Umstände gewonnen hätte, die die Tat des Sch. im Sinne des § 211 StGB als Mord kennzeichneten (BGHSt 2, 252 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] [255 f]; 1, 368).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52
    Wie auch die Beschwerdeführerin nicht beanstandet, handelte der Angeklagte bei der von ihm ausgeführten Tötung der Frau U. nur als Gehilfe des Haupttäters Sch. Der Angeklagte könnte wegen Beihilfe zum Mord nur bestraft werden, wenn die Tat des Sch. die Merkmale des § 211 StGB erfüllte und der Angeklagte ausreichende Vorstellungen über diejenigen Umstände gewonnen hätte, die die Tat des Sch. im Sinne des § 211 StGB als Mord kennzeichneten (BGHSt 2, 252 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] [255 f]; 1, 368).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52
    Die der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat, ist die heimtückische Tötung nach der inneren Tatseite gerade dadurch gekennzeichnet, daß der Täter sich der Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt ist und diese Lage bewußt ausnutzt (BGHSt 2, 60; 3, 184 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52][186]).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52
    Die der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat, ist die heimtückische Tötung nach der inneren Tatseite gerade dadurch gekennzeichnet, daß der Täter sich der Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt ist und diese Lage bewußt ausnutzt (BGHSt 2, 60; 3, 184 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52][186]).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52

    Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52
    Das Merkmal einer grausamen Tötung im Sinne des § 211 StGB ist nur erfüllt, wenn solche Leiden aus einer unbarmherzigen, gefühllosen Gesinnung heraus zugefügt werden und der Täter sich bewußt ist , daß er seinem Opfer übermäßige Körper- oder Seelenqualen zufügt (BGHSt 3, 264).
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